Fahrzeughaus Stilgenbauer GmbH – nachstehend Vermieter genannt.
1. Buchung – Zahlung – Kaution – Stornierung
Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der Motorradmiete werden 25% des Mietpreises als Anzahlung benötigt. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung über die Anzahlung keine Zahlung, bzw. Geldeingang auf dem Vermieterkonto, erlischt der Anspruch des Mieters an dem reservierten Motorrad und der Vermieter behält sich vor das Motorrad anderweitig zu vermieten.
Wird die gebuchte Motorradmiete kundenseitig mehr als 1 Woche vor Mietbeginn abgesagt, erhält der Kunde die volle Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ zurück. Bei Absage kürzer als 1 Woche vor Mietbeginn wird die Anzahlung nicht mehr zurückerstattet.
Die Kaution pro Motorrad in Höhe von 1.000,-€ wird vom Kunden in Bar oder per Kreditkartenreservierung hinterlegt.
Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Motorrad entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei Anzahlung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Kaution und Mietpreis sind getrennt zu bezahlen. Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsabschluss festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Motorrades nachträglich in eventuell günstigere Kombiangebote umgeändert werden. Der Kunde hat bei früherer Rückgabe des Motorrades oder bei weniger als im Tarif enthaltenen gefahrenen Kilometer keinen Anspruch auf eine Mietrückerstattung.
Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung bestätigt werden kann, dass das gewünschte Motorrad nach seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch nicht anderweitig vermietet wurde.
Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC-Karten und Kreditkarten des Typs VISA und Euro-/ MasterCard akzeptiert.
2. Pflichten des Vermieters
a) Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Motorrad nebst Zubehör zum Gebrauch. Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Schmiermittel, Verschleißteile, die Fahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Miettarife schließen nicht ein:
Kraftstoff und Versicherung persönlicher Gegenstände. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer ab der Übernahme des Motorrades durch den Mieter.
b) Für das angemietete Motorrad besteht eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Personenschäden pauschal bis 100 Mio. € / pro Person bis 8 Mio. €). Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, und Wildschäden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 2000,-€.
Reifenschäden sind vom Mieter zu tragen.
3. Pflichten des Mieters
Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis und eine für das angemietete Motorrad entsprechende gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Alle Ausweise sind im Original vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn, so sind wir berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.
Für Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind (Wildschäden, Diebstahl, und Brand), haftet der Mieter max. in der Höhe der Selbstbeteiligung (€ 2000,-). Im Schadensfall ist die Polizei unverzüglich einzuschalten (auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter) und beim Vermieter ein Schadensprotokoll aufzusetzen. Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden bis max. 2000,- €. Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, Schäden durch Fahrten auf ungeteertem Untergrund, sowie Überlassung des Mietmotorrades an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe.
Schäden (Unfälle) müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden, ansonsten behält sich der Vermieter vor die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen.
4. Übergabe und Rücknahme des Motorrads
Zum Führen des Motorrads ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer berechtigt. Für jeden weiteren Fahrer wird der jeweilige Ausweis und der Führerschein gesondert benötigt.
Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution verrechnet.
Wird das Motorrad vor den Geschäftsräumen außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt und entsteht dadurch ein Schaden am Motorrad, so haftet der Mieter dafür in Höhe der Selbstbeteiligung. Der Mieter ist verpflichtet das Motorrad mit verriegeltem Lenkschloss abzustellen und den Zündschlüssel in den Briefkasten am Nebeneingang zu werfen. Die Rücknahme des Motorrades erfolgt am nächsten Werktag durch den Vermieter.
5. Nutzung des Motorrads
Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist auf den Bereich der öffentlichen und geteerten Straßen beschränkt. Jegliche Nutzung des Motorrads in nicht öffentlichen Bereichen, ungeteerten Strecken, bzw. im Gelände, sowie die Nutzung des Motorrads zu Wettbewerbszwecken ist strengstens untersagt. Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Motorrad in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, die Überlassung des Motorrades an einen Dritten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang.
Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter in einer BMW Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Auslandsfahrten: Das Motorrad darf nur in Deutschland oder dem europäischen Ausland (EU-Mitgliedsstaaten) genutzt werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
7. Verhalten bei Unfall
Der Unfall ist in jedem Fall polizeilich festzuhalten, sowie der mitgelieferte Unfallbericht von allen Unfallparteien auszufüllen. Die Mieter verpflichten sich keine Schuldanerkenntnis abzugeben.
Der Vermieter ist so schnell wie möglich telefonisch zu verständigen. (Notfallnummer siehe Aufkleber unter der Sitzbank).
8. Verlust von Schlüssel oder Fahrzeugpapieren
Für die Neubeschaffung eines durch den Mieter verlorenen Zündschlüssels ist eine Kostenpauschale von 299,-€ durch den Mieter zu bezahlen.
Bei Verlust des Fahrzeugscheins ist sofort bei der nächsten deutschen Polizeidienststelle eine Verlustanzeige aufzugeben und diese dem Vermieter auszuhändigen. Die Kosten zur Erstellung eines Ersatzfahrzeugscheines (bei durch den Mieter verschuldeten Verlust) in Höhe von 49,-€ sind vom Mieter zu tragen.
9. Rücktransport zur Vermietstation
Ist eine Weiterfahrt mit dem Motorrad aufgrund eines nicht durch den Mieter verursachten technischen Mangels (der nicht innerhalb von 24 Stunden durch den BMW Service behoben werden kann) unmöglich, so ist der Vermieter verpflichtet das Motorrad zu seinen eigenen Lasten zurück zur Vermietstation zu transportieren.
Ist der technische Mangel durch fahrlässiges Verhalten des Mieters entstanden, so hat der Mieter sich entweder selbst um den Rücktransport zu seinen Lasten zu kümmern.
10. Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Motorrades. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht.
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
Stand: 01.03.2024